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Keine Haftung bei Schwarzarbeit!

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Keine Haftung bei Schwarzarbeit!



Schwarzarbeit - Strafen Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes von Juli 2013 kann gegen Schwarzarbeiter bei Mängeln am Bau nicht mehr geklagt werden, weil die Beschäftigung der Schwarzarbeiter illegal sei und damit auch kein Recht auf Schadensanspruch seitens des Kunden existiere, ebenso wenig wie eine Haftpflicht für die Schwarzarbeiter. Das urteil kam durch einen Fall zustande, bei dem eine Frau durch einen Schwarzarbeiter ihre eine LKW-taugliche Einfahrt bauen lassen wollte. Mit dieser war sie zum Schluss dann aber nicht zufrieden, weil ihr das Pflaster zu locker verlegt war. Der Schwarzarbeiter weigerte sich jedoch auf ihre Forderung hin, die Einfahrt neu zu machen, und so wollte sie ihn für die Ersatzkosten in Höhe von 8000 Euro verklagen. Die Klage wurde aber sowohl vom Oberlandesgericht Schleswig als auch jetzt vom Bundesgerichthof abgelehnt. Seit 2004 gibt es ein Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, durch das Verträge für Schwarzarbeit als illegal und damit nichtig erklärt sind. Ein richtiges Signal. Wer Schwarzarbeit unterstützt und damit im erheblichen Maße dem Staat schadet und sogar eine Straftat begeht, kann nicht im gleichen Zuge darauf Pochen, dass der Rechtsstaat einen solchen kirminellen Auftraggeber beschützt, wenn es zu Problemen oder zum Pfusch kommt. Die Frage, die noch offen steht, ist, ob man als Auftraggeber nicht wenigstens einen Teil erstattet bekommen kann, weil man auch ohne Rechtsgrundlage gezahlt hat. Die Diskussion darüber bleibt derweil erst einmal offen.